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   BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06   

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BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06 (https://dejure.org/2007,2050)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2007 - NotZ 38/06 (https://dejure.org/2007,2050)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 (https://dejure.org/2007,2050)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in Nordrhein-Westfalen; Bewertung der hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt sowie der notarspezifischen Fortbildung und Beurkundungstätigkeit nach Punkten; Punktesystem zur Ermöglichung eines Auswahlverfahrens nach ...

  • Judicialis

    BNotO § 6

  • RA Kotz

    Anwaltsnotar NRW - Stellenbesetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6
    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen in Nordrhein-Westfalen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1130
  • DNotZ 2007, 870
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Das in anderen Bundesländern eingeführte Punktesystem hat der Senat für die geänderten Verwaltungsvorschriften in Hessen (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392; NotZ 7/06; NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435 und NotZ 14/06, 17/06, 18/06 und 21/06 - jeweils in juris; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 BvR 2110/06 - und vom 18. September 2006 - 1 BvR 2222/06 und 2223/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70; NotZ 16/06 und 22/06; auch hier blieben die von unterlegenen Mitbewerbern eingelegten Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 3065/06; vom 20. Dezember 2006 - 1 BvR 2944/06 - und vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 11/07) und Schleswig-Holstein gebilligt (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).

    Soweit er gegen die Art und Weise, wie die Urkundsgeschäfte innerhalb des vom Antragsgegner verwendeten Punktesystems berücksichtigt werden, Bedenken geäußert und sich in diesem Zusammenhang die Rechtsauffassung des Notarsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG Report 2006, 537) zu eigen gemacht hat, vermochte sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 20. November 2006 (NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109) den Ausführungen dieses Oberlandesgerichts nicht anzuschließen.

    Absolute Chancengleichheit und Sicherstellung der Bestenauslese ist mit keinem Auswahlsystem zu garantieren (Senatsbeschluss vom 20. November 2006 aaO S. 112 Rn. 19).

    Der Antragsgegner schöpft in solchen Konstellationen seinen Beurteilungsspielraum nicht aus, wenn er sich auf eine Gegenüberstellung der für die einzelnen Bewerber innerhalb des Bezugssystems gewonnenen Gesamtpunktzahlen beschränkt und ohne weiteres ("im Regelfall") dem Bewerber den Vorzug gibt, der die auf diese Weise ermittelte höchste Punktzahl erreicht hat; eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Besetzungsentscheidung läge darin nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 14 und vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 112 Rn. 21).

    Dadurch erhalten herausragende Leistungen - wie vom Bundesverfassungsgericht (aaO) gefordert - das ihnen gebührende Gewicht (Senatsbeschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - aaO Rn. 22).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Durch Beschlüsse vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304 = NJW 2004, 1935 = DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) hat das Bundesverfassungsgericht die durch Verwaltungsvorschriften einzelner Bundesländer konkretisierte Auslegung und Anwendung der in § 6 BNotO normierten Auswahlmaßstäbe für die Besetzung freier Notarstellen für verfassungswidrig erklärt mit der Begründung, die chancengleiche Bestenauslese, die zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit geboten sei, sei auf Grundlage dieser Maßstäbe nicht sichergestellt.

    Es hat jedoch festgestellt, dass die Auslegung und Anwendung dieser Norm auf der Grundlage der angeführten Verwaltungsvorschriften bei der Auswahl der Bewerber aus dem Kreis der Rechtsanwälte, die für das Amt des Notars in Betracht kommen, nicht den Vorrang desjenigen mit der besten fachlichen Eignung gewährleisten (BVerfGE 110, 304, 326 ff.).

    Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts § 17 AVNot geändert, um dem früher in Kauf genommenen Defizit an fachbezogener beruflicher Praxis (BVerfGE 110, 304, 331) entgegenzuwirken und so eine verfassungsgemäße Handhabung des Gesetzes zu erreichen.

    Dennoch kann offen bleiben, ob durch ihre Einbeziehung in den Leistungsnachweis angehender Notare durch den Antragsgegner die praktische Erfahrung mit schwierigen Vertragsgestaltungen nicht sichergestellt ist, weil sich ein hoher Punktwert auch ohne besonderen Arbeitsumfang für Vorbereitung, Ausarbeitung und Abwicklung von Urkunden erzielen ließe (vgl. BVerfGE 110, 304, 331).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 11/06

    Berücksichtigung der Qualifikation als Fachanwalt bei der Besetzung von

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Das in anderen Bundesländern eingeführte Punktesystem hat der Senat für die geänderten Verwaltungsvorschriften in Hessen (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392; NotZ 7/06; NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435 und NotZ 14/06, 17/06, 18/06 und 21/06 - jeweils in juris; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 BvR 2110/06 - und vom 18. September 2006 - 1 BvR 2222/06 und 2223/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70; NotZ 16/06 und 22/06; auch hier blieben die von unterlegenen Mitbewerbern eingelegten Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 3065/06; vom 20. Dezember 2006 - 1 BvR 2944/06 - und vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 11/07) und Schleswig-Holstein gebilligt (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).

    Denn nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Zugangskriterien zum Anwaltsnotariat ist es gerade erforderlich, eine stärkere Ausrichtung an der Notarfunktion - bei demgegenüber zurücktretender Bedeutung der Examensnote - vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - aaO S. 436 Rn. 8).

    Der weitere Beteiligte hat einen Punktevorsprung von 35, 5, der sich durch die Vergabe von 3, 8 Sonderpunkten an ihn auf 39, 3 erhöht, wobei seine aus den Bewerbungsunterlagen erkennbare zusätzliche Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435, 436 f. Rn. 15 ff.) noch nicht einmal Berücksichtigung gefunden hat.

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Insbesondere diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE aaO S. 326 ff., 336; Senatsbeschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945).

    Der Senat hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 20. April 2004 und vom 8. Oktober 2004 bereits in seinen Beschlüssen vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155) und vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942) Stellung genommen.

    Aus dem gleiche Grunde kann offen bleiben, ob der Vortrag des Antragstellers zur Ausgestaltung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit, auf die sich in der Bewerbung kein Hinweis findet, hinreichend substantiiert ist und mit Blick auf § 6b Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 BNotO nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigungsfähig wäre (vgl. BGHZ 126, 39, 50; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Das in anderen Bundesländern eingeführte Punktesystem hat der Senat für die geänderten Verwaltungsvorschriften in Hessen (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392; NotZ 7/06; NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435 und NotZ 14/06, 17/06, 18/06 und 21/06 - jeweils in juris; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 BvR 2110/06 - und vom 18. September 2006 - 1 BvR 2222/06 und 2223/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70; NotZ 16/06 und 22/06; auch hier blieben die von unterlegenen Mitbewerbern eingelegten Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 3065/06; vom 20. Dezember 2006 - 1 BvR 2944/06 - und vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 11/07) und Schleswig-Holstein gebilligt (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).

    Der Antragsgegner schöpft in solchen Konstellationen seinen Beurteilungsspielraum nicht aus, wenn er sich auf eine Gegenüberstellung der für die einzelnen Bewerber innerhalb des Bezugssystems gewonnenen Gesamtpunktzahlen beschränkt und ohne weiteres ("im Regelfall") dem Bewerber den Vorzug gibt, der die auf diese Weise ermittelte höchste Punktzahl erreicht hat; eine an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientierte Besetzungsentscheidung läge darin nicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 14 und vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 112 Rn. 21).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Er hat den ihm dabei zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327) auf der Grundlage der AVNot 2004 zutreffend und erschöpfend angewandt.

    Auch das Bundesverfassungsgericht (aaO) hat ein solches Punktesystem prinzipiell nicht beanstandet; es ist durch die gesetzlichen Auswahlkriterien des § 6 Abs. 3 BNotO gedeckt (BGHZ 124, 327, 335).

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Insbesondere diese beiden notarspezifischen Eignungskriterien müssen mit eigenständigem, höherem Gewicht als bisher im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens einfließen (BVerfGE aaO S. 326 ff., 336; Senatsbeschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157 und vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945).

    Der Senat hat zur Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen vom 20. April 2004 und vom 8. Oktober 2004 bereits in seinen Beschlüssen vom 22. November 2004 (NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155) und vom 11. Juli 2005 (NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942) Stellung genommen.

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Aus dem gleiche Grunde kann offen bleiben, ob der Vortrag des Antragstellers zur Ausgestaltung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit, auf die sich in der Bewerbung kein Hinweis findet, hinreichend substantiiert ist und mit Blick auf § 6b Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 BNotO nach Ablauf der Bewerbungsfrist berücksichtigungsfähig wäre (vgl. BGHZ 126, 39, 50; Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 7/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Das in anderen Bundesländern eingeführte Punktesystem hat der Senat für die geänderten Verwaltungsvorschriften in Hessen (Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392; NotZ 7/06; NotZ 11/06 - ZNotP 2006, 435 und NotZ 14/06, 17/06, 18/06 und 21/06 - jeweils in juris; soweit unterlegene Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben haben, sind diese vom Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 31. August 2006 - 1 BvR 2110/06 - und vom 18. September 2006 - 1 BvR 2222/06 und 2223/06 - nicht zur Entscheidung angenommen worden; vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - ZNotP 2007, 70; NotZ 16/06 und 22/06; auch hier blieben die von unterlegenen Mitbewerbern eingelegten Verfassungsbeschwerden ohne Erfolg; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 1 BvR 3065/06; vom 20. Dezember 2006 - 1 BvR 2944/06 - und vom 9. Januar 2007 - 1 BvR 11/07) und Schleswig-Holstein gebilligt (Beschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109).
  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 702/03

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch eine nicht angemessene

    Auszug aus BGH, 26.03.2007 - NotZ 38/06
    Durch Beschlüsse vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304 = NJW 2004, 1935 = DNotZ 2004, 560 = ZNotP 2004, 281) und vom 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) hat das Bundesverfassungsgericht die durch Verwaltungsvorschriften einzelner Bundesländer konkretisierte Auslegung und Anwendung der in § 6 BNotO normierten Auswahlmaßstäbe für die Besetzung freier Notarstellen für verfassungswidrig erklärt mit der Begründung, die chancengleiche Bestenauslese, die zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich garantierten Berufsfreiheit geboten sei, sei auf Grundlage dieser Maßstäbe nicht sichergestellt.
  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • BVerfG, 18.09.2006 - 1 BvR 2222/06
  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01

    Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 14/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 1/09

    Beurteilung der fachlichen Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars; Vorlage

    Zutreffend hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass der Antragsgegner bei der Bewerberauswahl zwischen den Beteiligten und dem Antragsteller den ihm in § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO eingeräumten Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327, 330 ff.) überschritten und damit den Antragsteller in seinen Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG rechtswidrig beeinträchtigt hat (vgl. § 111 Abs. 1 BNotO), weil er dem weiteren Beteiligten allein aufgrund der von diesem nach dem Punktesystem der AVNot 2004 erzielten höheren Gesamtpunktzahl den Vorzug gegeben hat und nicht - wie es geboten gewesen wäre - über den bloßen Vergleich der erzielten Punkte hinaus eine abschließende, alle Gesichtspunkte umfassende Beurteilung der fachlichen Eignung der Bewerber vorgenommen hat (Senat, Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1132 Rn. 17 m.w.N.).

    Allerdings bestehen keine Bedenken dagegen, dass der Antragsgegner zur Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine freie Notarstelle deren fachliche Leistung nach dem Punktesystem gemäß AVNot 2002 in der - im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 110, 304, 324 ff.) modifizierten -Fassung der AVNot 2004 bewertet (Senat, Beschluss vom 26. März 2007 aaO S. 1131 Rn. 10) und grundsätzlich dem punktstärksten Bewerber den Vorzug gibt (Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 -ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und - NotZ 11/06 - NJW 2006, 3211 f. Rn. 7).

    Hierzu ist zu prüfen, ob der ermittelte Rang eines Bewerbers etwa deswegen dessen fachliche Eignung im Vergleich zu schlechter platzierten Mitbewerbern unzutreffend widerspiegelt, weil die für ihn errechnete Gesamtpunktzahl maßgeblich durch eine einseitige Betonung eines der festen Bewertungskriterien bedingt ist, etwa auf einer im großen Umfang ausgeübten Beurkundungstätigkeit beruht, während eine nennenswerte Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht zu verzeichnen ist; denn die fachliche Eignung lässt sich nur unter Heranziehung beider Komponenten - der theoretischen Fortbildung wie der praktisch erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse - zuverlässig beurteilen (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 10/07 - [...] Rn. 14 und - NotZ 8/07 - ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 13 f.; vom 26. März 2007 aaO Rn. 17 ff. und vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 394 Rn. 16; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

    Vielmehr trägt diese Kappungsgrenze der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung, nach der die von den Bewerbern bei der Vorbereitung auf das angestrebte Amt gezeigten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen mit eigenständigem, höherem Gewicht als vormals im Verhältnis zu der Anwaltspraxis und dem Ergebnis des Staatsexamens in die Beurteilung der fachlichen Eignung einfließen müssen (BVerfGE 110, 304, 326 ff; siehe ferner z.B.: Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130 f, Rn. 8 und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - NJW 2007, 1283, 1284, Rn. 18).

    Dementsprechend hat der Senat gegen die mit der hier streitigen im Wesentlichen gleiche nordrhein-westfälische Regelung (s.o.) keine Bedenken erhoben (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, Rn. 7, 1131 Rn. 11; vgl auch Senatsbeschluss vom selben Tag NotZ 39/06 - NJW-RR 2007, 1133, Rn. 12).

    Dementsprechend hat der Senat den in Nordrhein-Westfalen geltenden, mit der hier streitigen Maßgabe 2 b inhaltsgleichen § 17 Abs. 2 Nr. 3 AVNot nicht beanstandet (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 Rn. 12).

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 21/08

    Berücksichtigung der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im

    Richtig ist allerdings, dass im Unterschied zu einfachen Zeugnissen nach § 39 BeurkG und Unterschriftsbeglaubigungen nach § 40 BeurkG die notarielle Urkundstätigkeit nach § 38 BeurkG - und hier insbesondere auch im Zusammenhang mit "Erbschaftsangelegenheiten" - im Einzelfall durchaus rechtlich anspruchsvoll sein kann (vgl. Senat , Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1132 Rn. 15).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine

    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats ist es auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50) nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner seine Auswahlentscheidung auf der Grundlage des in § 17 AVNot näher geregelten Punktesystems getroffen hat (siehe nur Beschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235, jeweils Rn. 9 f).

    b) Für eine Kappung der für Fortbildungskurse und Beurkundungen erreichbare Punktzahl lässt sich insbesondere anführen, dass der Lern- und Vorbereitungseffekt bei der Beurkundung mit der Zahl der Urkundsgeschäfte abnimmt; überdies ist mit steigender Zahl der Urkundsgeschäfte mit einer Wiederholung der Art der Beurkundungsvorgänge zu rechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1132 Rn. 14).

  • BGH, 18.04.2008 - NotZ 122/07

    Zulässigkeit der Beschränkung der Ausschreibung von Notarstellen auf Bewerber mit

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass ein solches System auch unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304 ff) und vom 8. Oktober 2004 (2. Kammer des Ersten Senats - NJW 2005, 50 f) nicht zu beanstanden ist (z.B.: Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f, Rn. 13 zu A II AVNot Hessen in der Fassung vom 10. April 2004, JMBl. S. 323; Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131, Rn. 9 zu § 17 AVNot Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 4. November 2004, JMBl. S. 256 und Senatsbeschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 f, Rn. 9 zu § 6 AVNot Schleswig-Holstein in der Fassung vom 16. Februar 2005, SchlHA S. 75).

    Unzutreffend ist ferner die Ansicht des Antragstellers, die Antragsgegnerin habe zugunsten des Mitbewerbers eine unzulässige Doppelbewertung von Umständen vorgenommen, indem sie für dessen "notarnahe" Anwaltstätigkeit Punkte nach der Maßgabe 2 f cc vergeben (vgl. zur Berücksichtungsfähigkeit dieser Tätigkeiten: Senatsbeschlüsse vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1132, Rn. 18 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 11/06 - NJW-2006, 3211, 3213 Rn. 16 ff) und zugleich 2, 15 Punkte für Notarvertretungen gutgeschrieben habe.

  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Die Erwägung des Beklagten, das Qualifikationsniveau steige in den ersten Berufsjahren überproportional und nehme in späteren Jahren weniger stark zu, deshalb verliere der durch größere Berufserfahrung vermittelte Vorsprung im Laufe der Zeit an Gewicht, steht mit der Senatsrechtsprechung in Einklang (vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 119/07, NJW-RR 2008, 1292 Rn. 13 vom 26. März 2007 - NotZ 38/06, NJW-RR 2007, 1130 Rn. 14).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 119/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung von

    Die Degression ist beruht auf der Erkenntnis, dass der Lern- und Vorbereitungseffekt bei der Beurkundung mit der Zahl der Urkundsgeschäfte abnimmt; überdies ist mit steigender Zahl der Geschäfte mit einer Wiederholung der Art der Beurkundungsvorgänge zu rechnen (Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1132, Rn. 14).
  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats bestehen unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 (BVerfGE 110, 304) und 8. Oktober 2004 (NJW 2005, 50 ) keine Bedenken dagegen, dass die Antragsgegnerin ihre Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines Punktesystems getroffen hat, wie es in § 6 AVNot näher geregelt ist (vgl. nur Senat , Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 4/06 - ZNotP 2007, 109, 110 ff.; vom 26. März 2007 - NotZ 38/06 - NJW-RR 2007, 1130, 1131 und NotZ 39/06 - ZNotP 2007, 234, 235 f. jeweils Rn. 9 ff.).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 45/06

    Auswahlkriterien bei der Besetzung von Stellen für Anwaltsnotare in

    bb) Der Senat hat danach, wie bereits mehrfach ausgesprochen (für die neue AVNot in Hessen: Beschlüsse vom 24. Juli 2006 aaO S. 393 f Rn. 13 bzw. Rn. 7; für die neue AVNot in Schleswig-Holstein: Beschluss vom 20. November 2006 aaO S. 110 f Rn. 10; vgl. auch - für die neue AVNot in Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom heutigen Tage in NotZ 38/06), keine Bedenken, wenn für das Bewerbungsverfahren grundsätzlich an einem Punktesystem festgehalten wird.
  • OLG Köln, 30.11.2007 - 2 VA (Not) 13/07
    Der Bundesgerichtshof hat nämlich in mehreren Entscheidungen vom 26.03.2007 (unter anderem in dem Verfahren NotZ 38/06, veröffentlicht in NJW-RR 2007, 1130 ff.), und auch in der Folgezeit (Beschluss vom 19.09.2007 in dem Verfahren NotZ 74/07, veröffentlicht - soweit ersichtlich - bislang nur in Juris) ausgeführt, dass und aus welchen Gründen § 17 AVNot 2004 und insbesondere das neu gefasste Punktesystem des § 17 Abs. 2 AVNot 2004 allen verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält.

    Danach erhalten herausragende Leistungen - wie vom Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) gefordert - das ihnen gebührende Gewicht (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 26.03.2007, NotZ 38/06 Rn. 17 f., veröffentlicht u.a. in NJW-RR 2007, 1130 ff., m.w.N.).

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

  • KG, 21.08.2007 - Not 12/07

    Vergabe von Notarstellen: Bewertung des Examensergebnisses im Rahmen der

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 1/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 46/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 5/08

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 9/08

    Anforderungen an die Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • KG, 07.08.2007 - Not 10/07

    Vergabe von Notarstellen: Voraussetzungen der Vergabe notarnaher Sonderpunkte bei

  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 47/06

    Beurteilung der Geeignetheit von Notarbewerbern

  • OLG Schleswig, 05.09.2008 - Not 5/08
  • KG, 21.08.2007 - Not 16/07

    Auswahlverfahren zur Besetzung einer Notarstelle: Zulässigkeit von

  • KG, 07.08.2007 - Not 4/07

    Auswahlentscheidung zur Notarbestellung: Zulässigkeit eines Punktesystems bei der

  • OLG Köln, 10.10.2011 - 2 VA (Not) 6/11

    Eignung eines Bewerbers für den Beruf des (Anwalts-)Notars

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